Um eine Rückzahlung der Gesundheitskosten zu erhalten, müssen Sie die Arztrechnungen bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Dies kann oft auch online geschehen.
Die Versicherung prüft die Rechnung und zieht mögliche Franchise sowie den Selbstbehalt vom zu erstattenden Betrag ab. Die Franchise ist ein jährlich festgesetzter Eigenanteil, den Sie selbst bezahlen müssen.
Der Selbstbehalt beträgt in der Regel 10 % der gedeckten Behandlungskosten, bis zu einem Maximalbetrag pro Jahr. Darüber hinausgehende Beträge übernimmt die Versicherung.
Zahlungen werden entweder direkt an den Arzt oder die Klinik überwiesen oder Ihnen gutgeschrieben. Klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.
Eine klare Kommunikation mit Ihrer Versicherung kann unnötige Verzögerungen vermeiden. Wenden Sie sich an unseren Service bei praemiensparplan.ch zur Unterstützung bei der Abwicklung solcher Prozesse.